FAQs

Häufig gestellte Fragen

Bei solchen Transaktionen sind die üblichen Immobilienertragssteuern: 4,2 % des Verkauspreises bei Immobilien deren letzer käufliche Erwerb vor 2002 lag, - 30% der "Verässerungsgewinns", wenn danach... Am besten Sie beauftragen einen Makler mit dem Verkauf, der einen sicheren Käufer findet und sich dann um alle Formalitäten kümmert.  Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Der Maklervertrag kann auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. 

Ist keine bestimmte Dauer vereinbart (betrifft schlichte Maklerverträge), kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. 

Ein Maklervertrag, der auf bestimmte Zeit geschlossen wurde, endet mit dem Ablauf der Zeit. Ein Alleinvermittlungsauftrag kann nur befristet abgeschlossen werden und während der Laufzeit nicht gekündigt werden. Nur eine vorzeitige Auflösung aus wichtigen Grund wäre möglich (z.B. Scheidung vom Ehepartner, Verlust des Arbeitsplatzes). Erfolgt eine vorzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund, so kann für diesen Fall eine Provision vereinbart werden. MaklerInnen wäre dann die Provision auch zu bezahlen, wenn kein Miet-oder Kaufvertrag vermittelt wurde (siehe dazu Frage „Können Maklerinnen und Makler auch Provision verlangen, wenn ihre Vermittlungstätigkeit nicht erfolgreich war?").

Beim Kauf fallen einige Nebenkosten an. Die Prozentbeträge beziehen sich immer auf den Kaufpreis.

  • 3,5% Grunderwerbssteuer

  • 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr

  • 2-3% + 20% USt. Maklerprovision

  • 1-2% + USt. Vertragserrichtung (abhängig von Notar/Anwalt)